UVG Unfallversicherung der Hausangestellten
Beim Reinigen stürzt Ihre Raumpflegerin von der Leiter und bricht sich den Arm. Der Babysitter hat sich beim Erhitzen des Fläschchens die Hand verbrüht. Bei solchen Unfällen haften Sie als Arbeitgeber:in für die finanziellen Folgen. Die obligatorische Unfallversicherung für Hausangestellte übernimmt die Kosten.